Vorbeugender Brandschutz
Alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die eine Brandentstehung verhüten sollen oder sich dafür eignen, die Ausbreitung von Bränden und den damit verbunden Gefahren zu verhindern, fallen unter dem Begriff "Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz" (VBG).
Auch Vorbereitungen zum Retten von Menschen und Tieren sowie zum Löschen von Bränden gehören diesem Fachgebiet an.
Unterteilung
Der VBG wird in zwei Sparten unterteilt:
a) Baulicher Brandschutz
- Alle bautechnischen Maßnahmen zur Verhütung von Brandschädenin ihrer Gesamtheit , insbesondere der zur Verhinderung einer Brandausbreitung, zur Erleichterung der Brandbekämpfung sowie zur Rettung oder zur Selbstrettung von Personen,
- Bsp.: Wände, Decken, Türen Treppenräume, Bildung von Brandabschnitten und von Rauchabschnitten usw.
- und der anlagentechnische Brandschutz
- (dient der Warnung von Personen, Alarmierung und Brandbekämpfung (z.B. Sprinkleranlagen)
b) Betrieblicher Brandschutz
- Beim betrieblichen Brandschutz handelt es sich um Maßnahmen, die eigenverantwortlich wahrzunehmen, sowie personell und organisatorisch umzusetzen sind. Aufgaben und Kompetenzen des Personals müssen klar geregelt und regelmäßig geschult werden. Dadurch werden Brände aktiv verhütet und die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sichergestellt.
Bsp.:
- Kenntnisse der Brandschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
- Kenntnisse über Verhalten im Notfall
- Bedienung der Feuerlöscher
- Bedienung der vorhandenen Löscheinrichtungen
- usw.
Viele Sachversicherer bieten auf ihren Internetseiten Informationen zum Thema Vorbeugender Brandschutz, in den Geschäftsstellen können diese Informationen auch in Papierform bezogen werden.
Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch zur Verfügung, oder Sie vereinbaren einen Gesprächs- bzw. Ortstermin.